Finanzportal Wolfsburg

Privatpatient trotz GKV

Gesetzlich versichert, privat behandelt

»Statt ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich werde ich ab sofort bestmöglich behandelt.«

Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Sichern Sie sich und Ihrer Familie die bestmögliche Behandlung im Krankheitsfall!

Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie einen soliden Grundschutz im Krankheitsfall. Die Rahmenbedingungen, welche z.B. durch das Sozialgesetzbuch gegeben sind, schränken Ärzte und Behandlungsmethoden leider in vielen Fällen stark ein.


Ihre Vorteile als Privatpatient/in:

  • In der Regel geringere Wartezeiten für einen Termin beim Spezialisten
  • Behandlungsmethoden nach dem neuesten Stand der Medizin
  • Ihr Arzt erhält ein angemessenes Honorar für jede Behandlung
  • Ihr Arzt ist nicht mehr an ein Regelleistungsvolumen gebunden
  • Keine Zuzahlungen mehr (für Medikamente, Massagen...)
  • Freie Wahl unter allen zugelassenen Arzneimitteln
  • Sie sind nicht mehr an die Kataloge der gesetzlichen Krankenkassen gebunden
  • Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist möglich


Wie funktioniert das „Kostenerstattungsprinzip“?

Bereits seit dem Jahr 2004 hat jeder gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, den Status eines Privatpatienten zu erhalten, ohne die GKV dafür verlassen zu müssen.

Viele von Ihnen kennen das „Kostenerstattungsprinzip“ unbewusst bereits durch ihren Zahnarzt im Rahmen von Zahnersatz.

1. Behandlung beim Arzt
2. -> Rechnung an den Patienten
3. -> Teilerstattung durch die GKV
4. -> Erstattung Restkosten durch private Zusatzversicherung

Der Arzt stellt eine Rechnung direkt an seinen Patienten. Dieser lässt sich einen Teil der Kosten durch die Krankenkasse erstatten und erhält den Rest oder einen Teil davon von seiner privaten Zusatzversicherung (sofern vorhanden).


Vergleich und Angebot Kostenerstattungsprinzip in der GKV
Vorname, Name: *
Geburts­datum:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail: *
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld